Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnen-funkgeräte befinden. Es wird von den Ländern der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz etc.). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnen-funkgerät an Bord eines Schiffes befindet (das während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

UKW-Sprechfunkgeräte für den Binnenfunk dienen zur direkten Kom-munikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Revierzentralen. Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Landfunkstellen aufnehmen zu können. Auch beim einem gecharterten Boot wird oft die Vorlage eines Funkzeugnisses gefordert. Das UBI gilt nicht für die Teilnahme am Seefunk. Die Prüfung für das UBI wird in deutscher Sprache abgenommen und es sind Kenntnisse für die im Binnenfunk vorkommende Redewendungen nachzuweisen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre.

Das SRC berechtigt zur Teilnahme am inter-nationalen UKW-Seefunk und Benutzung der Funkeinrichtungen des GMDSS (DSC-Controller) im UKW-Bereich. Bei der Prüfung sind Grundkenntnisse in englischer Sprache sowie im Seefunk vorkommende englische Rede-wendungen und Vokabeln nachzuweisen. Das SRC gilt nicht für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre.

Wir informieren Sie gerne über die Lehrgangs- und Prüfungstermine.

 

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Sprechfunkzeugnis UBI/SRC